Rechtsprechung
LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 166/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Neufeststellung des GdB im Schwerbehindertenrecht; Gesundheitliche Voraussetzungen für das Merkzeichen G; Gültigkeit eines Beweisantrags bei rechtskundig vertretenen Prozessbeteiligten
- rechtsportal.de
SGB X § 48 ; SGB IX § 69 ; SGG § 103 S. 1
Neufeststellung des GdB im Schwerbehindertenrecht; Gesundheitliche Voraussetzungen für das Merkzeichen G; Gültigkeit eines Beweisantrags bei rechtskundig vertretenen Prozessbeteiligten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 19.04.2012 - S 10 SB 563/10
- LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 166/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 166/12
Entscheidend für die Feststellung des GdB im schwerbehindertenrechtlichen Verfahren sind - anders als in unfallversicherungsrechtlichen Verfahren (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006, Az.: B 2 U 1/05 R) - nie die getroffenen Diagnosen, sondern nur das tatsächliche Ausmaß festgestellter Funktionsbeeinträchtigungen (vgl. BSG, Urteil vom 27.02.2002, Az.: B 9 SB 6/01 R). - BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B
Aufrechterhaltung des Beweisantrags
Auszug aus LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 166/12
Ist ein Prozessbeteiligter wie hier rechtskundig durch einen Rechtsanwalt vertreten, gilt ein während des Verfahrens - sei es in Form eines Schriftsatzes oder zu Protokoll bei einem Erörterungstermin - gestellter Beweisantrag nur dann als bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aufrecht erhalten, wenn er als solcher zur Niederschrift der mündlichen Verhandlung wiederholt wird (ständige Rspr. des BSG, vgl. z.B. Beschluss vom 29.03.2007, Az.: B 9a VJ 5/06 B - m.w.N.). - BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 6/01 R
Schwerbehindertenrecht - sozialgerichtliches Verfahren - Prozeßvertretung - …
Auszug aus LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 166/12
Entscheidend für die Feststellung des GdB im schwerbehindertenrechtlichen Verfahren sind - anders als in unfallversicherungsrechtlichen Verfahren (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006, Az.: B 2 U 1/05 R) - nie die getroffenen Diagnosen, sondern nur das tatsächliche Ausmaß festgestellter Funktionsbeeinträchtigungen (vgl. BSG, Urteil vom 27.02.2002, Az.: B 9 SB 6/01 R). - OLG Düsseldorf, 24.06.2011 - 2 U 26/10
Aktivlegitimation des Patentinhabers im Verletzungsprozess; Ansprüche wegen …
Auszug aus LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 166/12
Der Senat hat die Akten des Beklagten und des Sozialgerichts München beigezogen, weiter auch die Berufungsakte des Bayer. Landessozialgerichts mit dem Az.: L 2 U 26/10. - BSG, 23.08.1989 - 2 BU 97/89
Auszug aus LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 166/12
Hätte der Kläger eine Befassung des Gerichts mit dem im Erörterungstermin gestellten Beweisantrag gewünscht, hätte sein Bevollmächtigter in der mündlichen Verhandlung den Antrag zu Protokoll stellen müssen, über den das Gericht entscheiden soll (vgl. BSG, Beschluss vom 23.08.1989, Az.: 2 BU 97/89).
- SG Würzburg, 15.03.2017 - S 11 SB 64/16
Anspruch auf Neufsstellung des Grads der Behinderung
Sie haben die bis dahin der Rechtsanwendung zugrunde liegenden Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit (AHP) ersetzt (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.05.2014, L 15 SB 166/12, juris).